Fachseminar Gefährdungs Beurteilung in der Elektrotechnik

Seit 2002 gibt es die Anforderung an den Arbeitgeber, der Arbeitsplätze bereitstellt, die dort Beschäftigten vor möglichen Gefährdungen zu schützen und ein mögliches Restrisiko so gering wie möglich zu halten.

In diesem Seminar werden Sie über die Anforderungen und möglich Vorgehensweise unterrichtet, um die Gefährdungsbeurteilung für elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel zu erstellen und zu pflegen.
Und der sich daraus ergebenden Pflichten elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen.

Inhalt und Themen

Folgende Themen sind Inhalt des Fachseminar Gefährdungsbeurteilung in der Elektrotechnik:

  • Was ist eine Gefährdungsbeurteilung
  • Wer fördert die Gefährdungsbeurteilung
  • Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung
  • Anforderung an die Gefährdungsbeurteilung
  • Bestandteile einer Gefährdungsbeurteilung
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung mit Beispielen
  • Wer muss Prüfungen veranlassen
  • Wer darf Messungen und Beurteilungen durchführen
  • Anforderung an die Dokumentation

Das Seminar richtet sich an:

  • Inhaber von Unternehmen oder deren Beauftragte
  • Elektrounternehmen die entsprechenden Prüfungen durchführen, die Hintergrundinformationen haben wollen

In diesem Seminar werden keine elektrischen Messungen oder Vorgehensweisen besprochen, hierfür bieten wir unsere entsprechenden Messkurse an.

Eckdaten:

  • Datum: kein Termin (bei Interesse schreiben Sie eine E-Mail an info@iv-krause.de)
  • Uhrzeit: 09:00 – 14:00 Uhr
  • Ort: iv krause GmbH
    Schneeberger Straße 17
    12627 Berlin

Fachseminar Gefährdungsbeurteilung

249,00  zzgl. MwSt.

Nicht vorrätig

Seminar Schulung Workshop Praxis Training Gefährdungsbeurteilung Risikobeurteilung elektro elektrische Geräte elektrische Anlagen ortsveraenderliche geräte DGUV VDE, . Unterschied Risikobeurteilung / Gefährdungsbeurteilung wer oder was ist eine Laie Elektrotechnisch unterwiesene Personen Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Elektrofachkräfte (in verschiedenen Ausprägungen) befähigte Personen / befähigter Prüfer nach BetrSichV und TRBS 1203 Anlagen- und Arbeitsverantwortliche elektrische Anlagenbetreiber Prüfpflicht / Prüffristen wer bestimmt was

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